Ein urheberrechtliches Problem kann entstehen, wenn Bilder verwendet werden, die durch Copyright geschützt sind.
Gemäß §77 UrhG Abs. 2 hat ausschließlich der ausübende Künstler das Recht, Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietungen aufgenommen worden sind, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Daher dürfen auf keinen Fall Produktbilder aus dem Internet verwendet werden, bei denen keine Erlaubnis zur Nutzung vorliegt. Missachtungen des Urheberrechtes können ebenfalls wie Markenrechtsverletzungen zu hohen Geldstrafen führen.
Risikosteuerung
Empfehlenswert ist es, selbst erstellte Bilder zu verwenden bzw. den Urheber des Bildes um eine schriftliche Erlaubnis zu Veröffentlichung der Bilder und Texte zu bitten.
Dienstag, 17. Februar 2009
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