Waren, welche im Internet gekauft werden, müssen nahezu anschließend versendet werden. Beim Versandt können Transportschäden auftreten.
Laut § 425 HGB haftet für Schäden beim Transport der Frachtführer. Wird die Ware also vom eigenen Unternehmen ausgeliefert, muss das Risiko selbst getragen werden.
Risikosteuerung
Durch den Versandt der Ware durch einen Dritten (z.B. Deutsch Post) geht das Risiko an diesen über.
Ungeachtet dessen, wer der Frachtführer ist, sollte die Ware so verpackt werden, dass es unter normalen Umständen zu keinen Beschädigungen kommt. Selbst wenn die Haftung nicht beim eigenen Unternehmen liegt, bleibt im Schadensfall dennoch ein unzufriedener Kunde zurück, der auf eine erneute, unversehrte Lieferung warten muss.
Samstag, 28. Februar 2009
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